Pflicht für Ladepunkte ab 2025
Neu ab 2025: Auch gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen müssen in wenigen Monaten mindestens einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge bereithalten. Diese Vorgaben bedeuten konkret, dass etwa Krankenhäuser, Einkaufszentren oder Museen, welche über öffentliche Stellplätze verfügen, Ladeinfrastruktur anbieten müssen.