An einer Novelle des Energierechts, die unter anderem Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorsieht, führt in den Augen vieler Experten kein Weg vorbei. Auch die neue Regierung muss sie 2025 umsetzen. Hintergrund ist, dass der massive Zubau von PV-Anlagen dazu führt, dass es – vor allem im Sommer – ein Überangebot an Strom gibt. In der Folge kommt es an den Strombörsen immer häufiger zu negativen Strompreisen. Dieses belastet das EEG-Konto und damit den Bundeshaushalt. Zudem kann die hohe Volatilität der PV-Stromeinspeisung die Stabilität der Verteilnetze beeinträchtigen.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) kritisiert, dass in den Medien jüngst immer wieder zu lesen sei, die Regierung sehe eine drastische Kürzung der Einspeisevergütung vor. Das führe bei potentiellen PV-Anlagen-Kunden zu Verunsicherung. Dabei seien die Befürchtungen zumeist unbegründet. Diese Darstellung in den Medien verkürze jedoch den Inhalt und treffe damit pauschal nicht zu, so der Verband.-
Photovoltaik-Anlagen, bestehende wie neue, sollen künftig bereits ab 2 kW installierter Leistung – und nicht wie bisher ab 25 kW – die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung durch den NetzbetrVeiber erfüllen. Diese massive Absenkung der Schwelle und die damit einhergehende Belastung sehr kleiner PV-Anlagen lehnen Expertenkreise als nicht sachgerecht ab.
Weiterhin soll die Energierecht-Novelle für neue Anlagen die Grenze, ab der eine Pflicht zur Direktvermarktung des eingespeisten PV-Stroms besteht, schrittweise von derzeit 100 auf 25 kW absenken. Damit würden weniger Betreiber von Neuanlagen, eine feste Einspeisevergütung erhalten.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung für Neuanlagen,die nicht in die Direktvermarktung fallen, vor, dass die Einspeisevergütung in Zeiten mit negativen Strompreisen wegfällt. Der dadurch entstehende Vergütungsausfall soll jedoch kompensiert werden, indem der zwanzigjährige Vergütungszeitraum entsprechend verlängert wird, so dass Besitzern von PV-Anlagen am Ende kein Nachteil entstünde.
Der ZVEH sieht die Notwendigkeit, die PV-Einspeisung markt- und netzdienlicher zu organisieren. Dabei darf der Aufwand für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage allerdings nicht zu kompliziert und zu teuer werden, um den weiteren Ausbau der Klimaschutz-Ziele nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund hatte der ZVEH die angedachten Absenkungen – sowohl bei der Direktvermarktungsgrenze (von 100 auf 25 kW), als auch bei Steuerungspflicht (von 25 auf 2 kW Kilowatt) – als unverhältnismäßig kritisiert.
Angesichts der Tatsache, dass die zunehmende Netzüberlastung eine Reform dringend erforderlich macht, sollten sich laut ZVEH Kunden und Kundinnen lieber früher als später mit der Anschaffung einer PV-Anlage befassen, um noch von den alten Regelungen zu profitieren. E-handwerklichen Betrieben bietet die EnWG-Novelle aber nicht nur ein gutes Argument, um bei ihren Kunden die zeitnahe Installation einer Photovoltaik-Anlage anzuregen. Auch Energiemanagementsysteme, die den Eigenverbrauch erhöhen und das Einspeisemanagement optimieren, würden mit der Gesetzesreform attraktiv.
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