Prüfung von Photovoltaik-Anlagen

Tüv Süd: Prüfpflicht bei Schutzeinrichtungen von PV-Anlagen ab 135 kW

Energie
23.5.2024
5 Minuten
Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Schutzprüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen erhöht.

In Deutschland werden immer mehr PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Damit PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 135 kW eine endgültige Betriebserlaubnis erhalten, muss die Konformitätserklärung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Eine der Grundlagen für die Konformitätserklärung ist die Prüfung der elektrischen Anlagen, einschließlich der elektrischen Schutzeinrichtungen. Die Pflicht zur Zertifizierung der PV-Anlage und die Prüfpflicht für elektrische Schutzeinrichtungen lässt sich aus der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) ableiten. Die Prüfpflicht für Schutzeinrichtungen und Schutzrelais an sonstigen elektrischen Anlagen ergibt sich unter anderem aus der DGUV-Vorschrift 3 bzw. 4 und der VDE 0105-100.

Auswirkungen fehlerhafter Schutzeinrichtungen

„Fehlerhafte elektrische Betriebsmittel – beispielsweise Defekte an Isolierungen, Klemmstellen oder Schaltgeräten – können Kurzschlüsse im Netz auslösen. Dadurch können beispielsweise elektrische Anlagen beschädigt oder unter Umständen das öffentliche Stromnetz negativ beeinflusst werden“, sagt Florian Schnitzlbaumer, Experte der Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Andererseits können Störungen im öffentlichen Netz auch einen negativen Einfluss auf PV-Anlagen haben. „Wenn Fehler auftreten, greifen die Schutzeinrichtungen ein und schützen das Netz bzw. die Anlagen“, erklärt Schnitzlbaumer. „Wenn der Schutz allerdings falsch eingestellt ist oder nicht funktioniert, können Schutzabschaltungen ausbleiben oder unnötig ausgelöst werden.“

Beschleunigte Inbetriebnahme durch effiziente Prüfverfahren

Um die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen zu prüfen, simuliert das Tüv Süd-Team mit einem Schutzrelaisprüfgerät mögliche Fehlerzustände. Mit diesem Vorgehen lassen sich mehrere Schutzeinrichtungen in kurzer Zeit prüfen, wodurch Inbetriebnahmen von PV-Anlagen beschleunigt und Ausfallzeiten bei wiederkehrenden Prüfungen minimiert werden. Weil die Prüfgeräte mit der dazugehörigen Software eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse ermöglichen, kann die Prüfung auch später problemlos bewertet werden.

Vor Inbetriebnahme und wiederkehrend kontrollieren

Schutzprüfungen sind nicht nur vor Inbetriebnahme einer Anlage vorgeschrieben, sondern müssen auch wiederkehrend – im Allgemeinen alle vier Jahre – durchgeführt werden. „Betreiber profitieren in mehrfacher Hinsicht von unseren Prüfungen“, erklärt der Tüv Süd-Experte. „Sie kommen ihrer Prüfpflicht nach, identifizieren Fehler an Betriebsmitteln, verbessern die Sicherheit und Verfügbarkeit ihrer Anlagen und leisten damit auch einen Beitrag für eine zuverlässige Stromversorgung.“

Tüv Süd kombiniert die Schutzprüfung der PV-Anlage bei Bedarf mit einer Prüfung der elektrischen Anlagen oder einer Kontrolle des Schutzkonzepts. Betreiber haben damit für alle erforderlichen Prüfleistungen einen Ansprechpartner – was Zeit und Kosten spart.

www.tuvsud.com

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