Den sogenannte Abgrenzungsleitfaden erarbeiten der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und die Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Er dient vereinfacht als Entscheidungshilfe zur Frage „Wann ist ein Gewerbe Handwerk?“. Die gemeinsame Veröffentlichung bietet Gewerbetreibenden Anhaltspunkte, ob für sie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständig ist.
In der Neuauflage des Leitfadens soll u. a. der Passus gestrichen werden, nach dem bei PV-Anlagen „kein Gewerbe der Handwerksordnung vorliegt bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- bzw. Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen“. Damit fällt für künftige Gewerbeanmeldungen die Einordnung der genannten Tätigkeiten als „Minderhandwerk“ weg. Damit wäre die Montage von PV-Anlagen künftig regelmäßig als dem DachdeckerHandwerk zugehörig anzusehen, so der DIHK.
Um die bestehende Verunsicherung zu beseitigen, hat sich der ZVEH mit dem ZDH, DIHK und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) abgestimmt. Nach dieser Klärung stellt der Verband klar: Mit der Streichung des genannten Passus gibt es keinerlei Änderung der Rechts- und Sachlage für die Elektrohandwerke.
Weiterhin sind laut ZVEH neben allen anderen elektrotechnischen Tätigkeiten auch die Arbeiten auf der DC-Seite von Photovoltaik-Anlagen wesentliche Tätigkeiten des Elektrohandwerks. Zudem sind Tätigkeiten zur Dachmontage von PV-Anlagen – sofern sie durch das E-Handwerk oder einem verwandten Handwerk ausgeführt werden – mindestens durch § 5 der Handwerksordnung als sogenannte Zusammenhangstätigkeiten gedeckt.
Dies gelte ebenso für die elektrotechnischen Arbeiten auf der DC-Seite durch das Dachdeckerhandwerk. Damit ist für das gewerbliche Angebot und die gesamte Montage von PV-Anlagen weiterhin unverändert eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Elektrotechnikerhandwerk bzw. mit einem mit diesem verwandten Handwerk ausreichend.
„Für die E-Handwerkeändert sich mit der Streichung des Passus im Abgrenzungs-Leitfaden nichts“,stellt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser klar. Er betont auch, wie wichtig es für eine erfolgreiche Energiewende sei, keine unnötigen Hürden aufzubauen. Gleichzeitig macht Neuhäuser deutlich: „Zu einer erfolgreichen Energiewende gehören aber genauso Sicherheit und Qualität. Auch sie müssen im Sinne der Kunden durch qualifizierte Fachkräfte gewährleistet sein. Die Handwerksrolle stellt das in gefahrgeneigten Tätigkeiten durch den Meistervorbehalt sicher.“
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