Nachdem der vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und seinem Sozialpartner IG Metall vorgelegte Antrag zum neunten Mindestentgelt-Tarifvertrag im Oktober 2024 den Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) passiert hatte, erklärte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich.
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) am 30. Dezember 2024 im Bundesanzeiger trat der neue Mindestentgelt-Tarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft. Er löst den bisherigen Tarifvertrag vom 17. Januar 2019 ab und gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers. Von der Allgemeinverbindlicherklärung der neuen Mindestentgelt-Tarife sind nach Schätzungen des ZVEH rund 525.000 Arbeitnehmer/-innen in den E-Handwerken betroffen. Das Branchenmindestentgelt gilt bundesweit für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und vom tariflichen Geltungsbereich erfasst werden.
Der Tarifvertrag sieht folgende, schrittweise Mindestentgelterhöhungen vor:
Für Auszubildende gilt der Mindestentgelt-Tarifvertrag nach wie vor nicht. Für Praktikanten/-innen gelten die Sonderregelungen des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG).
„Unsere Betriebe sind immer stärker als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz. Ihr Know-how ist daher ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung. Eine faire und angemessene Bezahlung trägt der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass unser Gewerk auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte bleibt“, erklärt Stefan Ehinger, ZVEH-Präsident.
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