Herr Joost, stellen Sie sich doch zu Beginn selbst einmal vor und warum Sie etwas zum Thema Installateurausweise sagen können.
Karsten Joost: Sehr gerne. Ich komme aus Grevesmühlen, einer kleinen Stadt zwischen Lübeck und Wismar, oben an der Ostsee. Dort habe ich eine Elektrofirma. Wir beschäftigen uns mit klassischer Elektroinstallation und Smart-Home-Installation. Wir haben derzeit 19 Mitarbeiter und ich bin dort Innungsmitglied und stellvertretender Obermeister in der regionalen Elektro-Innung. Und über diese Innungsarbeit bin ich dann irgendwann zum Zentralverband gekommen und dort zum Vorsitzenden des Lenkungsausschusses Technik beim ZVEH gewählt worden.
Was beinhaltet diese Aufgabe alles – gerade die beim ZVEH?
Karsten Joost: Wir beschäftigen uns mit allen technischen Themen in der Elektrotechnik und mit dem Thema Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das sind Zukunftsthemen, die immer bedeutender werden, weil weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen. Und daran arbeiten wir und legen die politischen Weichen fest.
Spannend und da kommen wir auch zu Ihrem Berührungspunkt mit den Installateurausweisen. Vielleicht ordnen Sie erst einmal grundsätzlich den Hintergrund dazu ein?
Karsten Joost: Den Installateurausweis gibt es in Deutschland auch im elektrischen Bereich für Tätigkeiten am Netz, der für alle Firmen bzw. Fachkräfte gilt, die solche Arbeiten ausüben. Der Installateurausweis selber wird ausgegeben von dem lokalen Netzbetreiber, so dass man dann ins jeweilige Installationsverzeichnis eingetragen wird. Mit dieser Eintragung darf man in den Netzen arbeiten, das heißt die Arbeiten im gefahrgeneigten Bereich durchführen.
Was sind das für Voraussetzungen, die man mitbringen muss?
Karsten Joost: Man muss eine fachliche Qualifikation haben, das heißt, entweder man hat einen Meisterbrief mit einem sogenannten Sicherheitsschein gemacht oder man kann einen separaten Sicherheitsschein, also einen TREI-Schein (Anm. der Red.: Technische Regeln Elektroinstallation) vorweisen. Man muss natürlich vorher eine Ausbildung abgeschlossen haben. Und dann braucht es die Ausstattung des Unternehmens, das heißt die Messgeräte müssen vorhanden sein. Weiterhin benötigt Kenntnisse im Bereich der Normung.
Ok, jetzt gab es zum 1. Januar 2024 etwas Neues bei der Richtlinie zur Verlängerung von Installateurausweisen. Was ist da passiert?
Karsten Joost: Diese Richtlinie zur Verlängerung der Ausweise gab es schon länger. Wir haben zum 1. Januar 2024 alles einmal zusammengefasst, das heißt die Grundsätze der Zusammenarbeit, eine sogenannte Werkstattrichtlinie und eben diese Richtlinie zur Verlängerung der Installateurausweise. Das neue Grundsatzdokument, also die neuen Grundsätze der Zusammenarbeit, sind vereinbart zwischen dem ZVEH, also dem Zentralverband der Elektrohandwerke und dem bdew, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Im Prinzip sind die Themen durch die Zusammenfassung ein bisschen klarer gestaffelt worden.
Okay, dann gehen wir da doch mal näher drauf ein. Was wurde konkret angepasst?
Karsten Joost: Seit dem 1. Januar 2024 ist es möglich, als Elektrofachkraft Fortbildungen durchzuführen und zu nutzen, um eben die aktuellen Normenkenntnisse im Bereich des Netzanschlusses zu erlangen. Vorher war es immer so, dass man einen sogenannten VDE-Auswahlordner, also eine Normenauswahl, zur Verfügung hatte oder nutzen musste. Der stand dann entweder als gedruckte Version im Schrank, lag als DVD in der Schublade oder wenn man einen Onlinezugang hatte, konnte man das als sogenannte Normen-Bibliothek auch online nutzen. Aber ganz ehrlich, wer hat denn die Zeit, wenn er im täglichen Geschäft ist, sich mit den Normen so tief auseinanderzusetzen? Und da haben wir gesagt, es ist doch besser, wenn man in einer eintägigen Schulung das Aktuelle im Bereich Normen im Netzanschlusswesen vermittelt bekommt.
Okay, also soll mit dieser Änderung auch erreicht werden, dass die Installateure im Elektrohandwerk immer auf dem neuesten Stand sind und auf dem Laufenden bleiben, was den aktuellen Stand der Technik angeht.
Karsten Joost: Ja, die Installateure gar nicht mal. Es geht hier um die verantwortlichen Elektrofachkräfte in den Firmen, die die Eintragung in das Installationsverzeichnis haben. Die sollen wissen, was normativ gerade aktuell alles mit dem Netzanschluss zusammenhängt. Jetzt gerade neu ist § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit diesen ganzen Vorgaben, wie man Wärmepumpen, Ladestationen und ähnliches dann abregelt. Das ist zum Beispiel Inhalt dieser Schulung und vieles andere mehr, was so im Bereich des Anschlusswesens gerade aktuell ist.
Können wir auf diese Inhalte weiter eingehen, die jetzt in diesen Fortbildungen thematisiert werden? Was wird denn dann alles in diesen Fortbildungen behandelt?
Karsten Joost: Der Bundesinstallateurausschuss, da bin ich stellvertretender Vorsitzender, legt das einmal im Jahr genau fest, welche Inhalte dort bespielt werden. Und wir haben zurzeit sechs Themenblöcke. Ganz wichtig ist das Thema Erdungsanlagen. Da gab es eine große Normänderung Mitte 2023. Dieses Thema muss natürlich jetzt draußen erst mal in die Köpfe rein, weil es nun andere Möglichkeiten der Erdungen gibt.
Dann haben wir das Thema Messsysteme, Zähler und so weiter. Das ist ein großer Bereich, weil es dort viele Änderungen im Zusammenhang mit dem § 14a EnWG gibt. So werden demnächst Steuerboxen vom Netzbetreiber eingebaut. Die ganze Zählung sieht etwas anders aus und das soll natürlich die verantwortliche Elektrofachkraft wissen. Dann haben wir sogenannte Energiemanagementsysteme, die neu hineinkommen ins Elektrohandwerk bzw. in den Hausbereich. Das ist ein großer Themenblock, der dort bespielt wird.
Weiterhin haben wir natürlich die Themen der Netzbetreiber selbst. Also alles, was mit den Vorgaben der Netzbetreiber zu tun hat.
Und dann thematisieren wir zwei Blöcke, die auf die Probleme und Wünsche der Zuhörerschaft direkt eingehen. Die sind jetzt nicht fix, sondern die hängen davon ab, was bei den Schulungen dann an Fragestellungen auftauchen.
Wie viele solche Schulungen und in welchem Zeitraum muss eine Elektrofachkraft dann besuchen, um diesen Installateurausweis zu verlängern oder zu erhalten?
Karsten Joost: Wir starten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Es ist so, wenn die Richtlinie richtig ausgeführt wird und richtig läuft – damit rechnen wir so in fünf Jahren –, dann soll man innerhalb von fünf Jahren zwei dieser Tagesschulungen besuchen.
Die Schulungen laufen gerade erst neu an und wer während dieses Jahres den Ausweis verlängern muss, dem kann man natürlich noch nicht auferlegen, zwei Schulungen besucht zu haben. Vor allen Dingen, weil es aktuell auch nur eine Schulung gibt. Das heißt, die jetzt verlängern müssen, die besuchen nur eine Schulung. Und dann wird das gestaffelt eingeführt; wenn es dann neue Themen gibt, kommen dann die zwei Schulungen innerhalb von fünf Jahren.
Das heißt also, der Aufwand für Elektrofachbetriebe hält sich in Grenzen, wenn es zwei Schulungen innerhalb von fünf Jahren sind. Das ist, denke ich, ja durchaus vertretbar.
Karsten Joost: Das denke ich auch. Vor allen Dingen braucht die Fachkraft sich ansonsten nicht links und rechts mit den Normen und mit den Vorgaben der Netzbetreiber zu beschäftigen. Er bekommt das alles gesammelt an einem bzw. zwei Schulungstagen und hat dann das notwendige Wissen.
Vielen Dank für das Gespräch!
Im Podcast der E-Show könnt ihr euch das ausführliche Interview mit Karsten Joost anhören, dort gibt es auch viele weitere Informationen zum Thema:
Mehr Informationen zu den Schulungen findest Du auch beim ZVEH:
Neues Seminar zur Verlängerung der Installateurausweise (zveh.de)
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