Sicherheit Balkonkraftwerke

Verbraucherschutzklage wegen fehlenden Hinweisen auf Elektrofachkraft-Pflicht

Installation
1.8.2024
1,5 Minuten
Die Verbraucherzentrale NRW klagt wegen fehlendem Hinweis auf Elektrofachkraft-Pflicht auf Steckersolargeräten. Die Klage richtet sich gegen Amazon, MediaMarkt/Saturn und NeS (netto-online.de).

Kern der Klagen ist der fehlende Hinweis auf die sogenannte Elektrofachkraft-Pflicht für Anschluss und Anmeldung von Steckersolar-Geräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt. Die Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass der Absatz von Steckersolar-Geräten stetig zunimmt, besonders im Onlinehandel. Aber die Hinweise für einen fachgerechten Anschluss fehlen oft.

Elektrofachkraft-Pflicht bei Balkon-PV

Für Steckersolar-Geräte über 800 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters gilt, wie bei großen Photovoltaikanlagen, die Elektrofachkraft-Pflicht. Das heißt, dass ein beim Netzbetreiber eingetragener Fachbetrieb das Steckersolar-Gerät anschließen und beim Netzbetreiber anmelden muss. Ausgenommen davon sind nur Anlagen bis 800 Watt Ausgangsleistung. Diese dürfen selbst angeschlossen werden.

„Anbieter von Steckersolargeräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt müssen Verbraucher:innen nach unserer Auffassung vor ihrer Kaufentscheidung über die Elektrofachkraft-Pflicht aufklären“, erklärt Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zweck der Elektrofachkraft-Pflicht ist zum einen der Brand-und Gesundheitsschutz, zum anderen auch der Schutz des Stromnetzes, welcher letztlich der Versorgungssicherheit dient.“

Plattformbetreiber in der Pflicht

Während die NeS GmbH als Verkäuferin für Verstöße gegen die Informationspflicht haftet, haften die Betreiber von amazon.de, mediamarkt.de und saturn.de nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW als Plattformbetreiber. Sie bieten einen Markplatz, auf dem Dritte ihre Waren anbieten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW haften die Plattformbetreiber,die zuvor auf konkrete Verstöße hingewiesen wurden, für zukünftige kerngleiche Verstöße auf ihren Plattformen unmittelbar, das heißt, ohne dass ein klagebefugter Verband wie die Verbraucherzentrale zunächst erneut darauf hinweisen müsste.

Die Klagen sind vor dem Oberlandesgericht Bamberg(netto-online.de), dem Landgericht Frankfurt am Main (amazon.de) und dem Landgericht München (mediamarkt.de und saturn.de) anhängig.

www.verbraucherzentrale.nrw

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