Obligatorische elektronische Rechnung

E-Rechnung: To-dos von Januar 2025 bis Januar 2028

Betrieb
20.1.2025
8 Minuten
Seit Januar 2025 ist die E-Rechnung verpflichtend. Doch was genau müssen E-Handwerke jetzt können und wie sieht der weitere Fahrplan aus? Denn die E-Rechnung wird stufenweise bis 1. Januar 2028 eingeführt.
Sascha Brakmüller, watts up-Redaktion

Was ist akut?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen nach dem Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) verwendet werden. Allerdings müssen solche E-Rechnungen zunächst nur empfangen werden können. Somit ist dies alles, was E-Handwerksbetriebe aktuell können müssen.

Mindestvoraussetzungen sind:

  • E-Mail-Postfach zum Empfang,
  • Möglichkeit zum Auslesen der E-Rechnungen (per Software),
  • Elektronisches System zur revisionssicheren Archivierung.

Das Auslesen der E-Rechnung kann kostenfrei erfolgen, z.B. über

Verpflichtet zum Empfang von E-Rechnungen sind alle Unternehmen. Doch es gibt auch Ausnahmen:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto),
  • Fahrausweise.

Geltungsbereich

Diese Regelung bezieht sich nicht auf Privatpersonen und ist explizit für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.  

E-Rechnungsformate

Bislang werden folgende E-Rechnungsformate genutzt:

  • EDI,
  • ZUGFeRD,
  • XRechnung.

Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2027 können EDI-Rechnungen noch weiter genutzt werden.

Wie ist der generelle Fahrplan?

  • 1. Januar 2025: Der Empfang von E-Rechnungen wird für alle inländischen Unternehmen verpfichtend,
  • 1. Januar 2027: Das Ausstellen von E-Rechnungen wird für inländische Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz von über 800.000 € nach § 19 Abs. 3 UstG verpflichtend,
  • 1. Januar 2028: Das Ausstellen von E-Rechnungen wird für inländische Unternehmen mit Ausnahme von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) verpflichtend.

Was ist der Hintergrund?

Die E-Rechnung wird laut Bundesfinanzministerium daher eingeführt, um die Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft zu fördern. Dadurch sollen Prozesse vereinfacht und verschlankt werden. Z.B. brauchen die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst zu werden. Aussteller und Empfänger von Rechnungen erhalten so einen Großteil der Buchungsbelege digital und strukturiert, so dass sie leicht und medienbruchfrei verarbeitet werden können. So ist dann auch die Basis für Automatisierung gelegt.

Hinweis: Wie andere Rechnungen muss auch die E-Rechnung alle Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthalten. Besonderen Wert wird auf eine strukturierte Form gelegt. E-Rechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung (Fertigstellung) ausgestellt werden, dabei sei eine elektronische Signatur nicht erforderlich.

Wie wird es bislang genutzt?

Laut dem Digitalverband Bitkom (https://www.bitkom.org/) konnten Ende 2024 nur 45 % der Unternehmen in Deutschland Rechnungen als E-Rechnung empfangen. Das hatte eine repräsentative Studie im Auftrag des Verbands ergeben, für die 1.103 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden. Allerdings empfangen 96 % aller Unternehmen Rechnungen per E-Mail. 58 % der Unternehmen gaben an, ihre Geschäftsprozesse in Buchhaltung, Finanzen und Controlling weitestgehend oder vollständig digitalisiert zu haben.

Rund die Hälfte der Unternehmen (55 %) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen – ein knappes Drittel häufig (30 %), ein Viertel nur in Einzelfällen (25 %). Viel verbreiteter ist dagegen der Rechnungsversand per E-Mail, beispielsweise in Form von PDF-Dateien, den praktisch alle Unternehmen nutzen (99 %).

Hinsichtlich der spezifischen Formate für den Empfang von E-Rechnungen zeigen sich EDI-Formate als klar vorherrschend: Knapp drei Viertel der Unternehmen nutzen diese (71 %). Etwa ein Viertel greift stattdessen auf das Format ZUGFeRD bzw. Factur-X zurück (27 %), das ein menschenlesbares Ansichts-PDF mit maschinell verarbeiteten Daten kombiniert. Nur eins von zwanzig Unternehmen nutzt das rein strukturierte, XML-basierte Format XRechnung (5 %).

Symbolbild - professionellere Prozesse in den Handwerksbetrieben wirken sich positiv auf deren Liquidität aus. Quelle: Foto von Pixabay: https://www.pexels.com

Welche Chancen bietet die E-Rechnung?

Handwerksbetriebe beschweren sich häufig über Bürokratie und Arbeitsbelastung beim Erfüllen von gesetzlichen Anforderungen. Die E-Rechnungspflicht ist dabei aber weniger als weitere Verschärfung der Bürokratie zu sehen, sondern soll einen professionellen Standard vorgeben, damit die Rechnungsabwicklung und alle kaufmännischen Berührungsdisziplinen digitalisiert werden.

Für Handwerksbetriebe aus dem Bereich Elektro- und Informationstechnik rückt so die Digitalisierung ihrer Betriebsprozesse in den Fokus, was mittelfristig der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Unternehmens zugutekommt. Natürlich bedeutet es für viele Betriebe erst einmal Aufwand und den Zwang, sich mit etwas Neuem zu beschäftigen. Aber diese Veränderung ist über kurz oder lang unerlässlich, um professionell und erfolgreich ein Unternehmen führen zu können. Dementsprechend sollten Geschäftsführende diese Pflicht nicht als Bürde auffassen, sondern als Startschuss, die eigene Digitalisierung endlich in Angriff zu nehmen und ganzheitlich zu denken.

Einige Vorteile der E-Rechnung:

  • digitale Abläufe,
  • schlankere Prozesse,
  • einheitliche Standards,
  • Grundlage für ERP-Software,
  • Grundlage für Automatisierung,
  • Fehlervermeidung & Qualitätssicherung,
  • Daten zur Liquidität, Lieferanten- & Bankgespräche sowie ggf. Nachfolgeregelung.

Welches Tool zur E-Ansicht gibt es?

Das Auslesen der E-Rechnung kann kostenfrei erfolgen, z.B. über

Hinweis: Bitte beachte vor der Nutzung, ob die verwendeten Tools den Anforderungen an die DSGVO entsprechen.

Wo werden Fragen zur E-Rechnung beantwortet?

ZDH

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Website zur elektronischen Rechnung veröffentlicht, auf der Du auch häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung (FAQ) findest:

E-Rechnung für Betriebe und Organisationen | ZDH

Bundesministerium der Finanzen

Auch das Bundesministerium der Finanzen hat ebenfalls eine Website mit Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 zusammengestellt:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

Beratungsstellen der Handwerkskammern

Für weitere Fragen können auch die Beratungsstellen der Handwerkskammern kontaktiert werden. Der ZDH bietet auf seiner Website eine Übersicht der 53 Handwerkskammern nach Standorten gelistet:

Adressen der Handwerkskammern | ZDH

ZVEH

Beraten kann auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Der Fachverband bietet zum Thema ebenfalls Webinare an. Auf seiner Website findest Du im internen Bereich „Mein E-Handwerk“ (Log-in erforderlich) unter Hilfestellungen / Musterformulierungen umfangreiches Material. Der Mitschnitt eines Seminars ist dort ebenfalls verfügbar.

Anmeldung (mein-ehandwerk.de)

Wo gibt es weitere Informationen?

ZDH-Flyer „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“

Der ZDH-Flyer „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ bietet eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen.

Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen

Artikel der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ)

Pflicht zur E-Rechnung: Ein PDF per E-Mail reicht nicht aus - dhz.net (deutsche-handwerks-zeitung.de)

Erlass: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024

Bundesfinanzministerium - Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Hinweis zum Beitrag

Diese Veröffentlichung ist explizit keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine, sondern stellt nur eine Zusammenfassung von frei verfügbaren Informationen zur E-Rechnung dar. Für konkrete Anwendungsfälle und Einsätze in deinem Betrieb lass dich rechtssicher beraten, z.B. von deinem Steuerberater, und von Fachleuten bei der Digitalisierung begleiten. Bitte berücksichtige auch die DSGVO und beachte z.B. bei der Nutzung von (Online-)Tools, ob Du sie rechtssicher verwenden kannst.

Mach‘ watts up zu
deinem Fachnewsletter
für Baustelle und Büro.

Einfach beitreten:

Newsletteranmeldung - HTML-Formular

* Pflichtfeld