Kleine Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für das Einspeisen von PV-Strom in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Damit sich Solarstromanlagen weiter für ihre Besitzer rechnen, greift ein Kompensationsmechanismus: Die vergütungsfreie Zeit der Solarstromeinspeisung wird an das Ende des rund 20jährigen Vergütungszeitraums angehängt.
Damit halte sich der finanzielle Nachteil für Betreiber laut Solarverband BSW in Grenzen. Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des PV-Eigenstroms können sie sogar wirtschaftlich profitieren. Sie tragen so dazu bei, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden.
Betreiber von bestehenden PV-Anlagen können auf freiwillig an der Neuregelung teilnehmen. Als Anreiz für den Wechsel erhalten sie eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh. Für Bestandsanlagen gelten im Wesentlichen die Anforderungen zum jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die vergütungsfreie Zeit wird an das Ende des rund20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt. Betreiber von Bestandsanlagen können die neue Regelung auf freiwilliger Basis nutzen und erhalten dafür eine um 0,6Cent erhöhte Vergütung.
Im EnWG enthalten ist das Messstellenbetriebsgesetz. Hier wurde beschlossen, den Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) und Steuerungstechnik zu beschleunigen. Gesteuert werden müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 7 kWp. Ausgenommen von der Steuerungspflicht sind sogenannte„Nulleinspeise-Anlagen”, die keinen Strom ins Netz einspeisen sowie Steckersolargeräte (Balkon-PV).
Smart Meter kosten zukünftig mehr Geld. Die Ampelkoaltion hatte diese mit einer Preisbremse versehen. Aber Anlagenbetreiber können mit Smart Meter an den günstigen dynamischen Stromtarifen teilnehmen und damit Stromkosten sparen. Die max. zulässigen Entgelte steigen für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von 2 bis 15 kW um 30 Euro pro Jahr. Für größere Anlagen von 15 bis 25 kW steigen die Kosten um 40 Euro, und für Anlagen von 25 bis 100 kW um 20 Euro pro Jahr an. Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb der Smart Meter in Höhe von jährlich 50 Euro.
Die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen ohne Smart Meter begrenzt das Gesetz auf 60 %. Da inzwischen nahezu alle neuen Solaranlagen einen intelligent betriebenen Speicher besitzen, dürften Betreiber laut BSW in der Regel keine Nachteile entstehen. Solare Erzeugungsspitzen gelangen so nicht in Stromnetz, sondern werden entweder direkt vor Ort verbraucht, mit Hilfe von Speichernzeit versetzt vor Ort verbraucht oder zeitversetzt eingespeist.
Nur in den seltenen Fällen führt die beschlossene Kappung der Einspeiseleistung zu Abregelungs- und damit Rentabilitätsverlusten. Die Reduzierung der Einspeiseleistung auf 60 % gilt für alle Photovoltaiksysteme mit einer Leistung unter 100 kW mit Ausnahme von Balkon-PV.
Mehr als 80 % neuer PV-Anlagen auf Eigenheimen besitzen einen Batteriespeicher. Er kann künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden und damit netz- und systemdienlicher betrieben werden.Möglich machen das die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher.
Beide Optionen dienen dazu, förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen. Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch,sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen.
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