Weihnachten, Betriebsferien und Elektrogeräte

Brandgefahren erkennen

Betrieb
16.12.2024
3 Minuten
Die Weihnachtszeit ist auch immer eine Zeit, in der besondere Brandgefahr besteht. Sei es ganz klassisch über vergessene Kerzen oder Beleuchtung, durch Überlastungen oder defekte Elektrogeräte. Gerade, wenn über die Feiertage Betriebsferien sind, und Geräte wie Akku-Ladegeräte vergessen wurden oder Defekte über längere Zeit unentdeckt bleiben, können Brände entstehen.

Brand-Klassiker Adventskränze und Gestecke: Grundsätzlich gilt: Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen und vorsorglich löschen, auch wenn man nur kurz den Raum verlässt. Doch genau das geschieht in der Hektik des Arbeitsalltags oft nicht. So brennt der Adventskranz, während am Schreibtisch noch schnell etwas erledigt werden muss. Doch die Brandgefahr nimmt von Tag zu Tag zu, da das Tannengrün immer trockener wird und somit leichter Feuer fängt. Sicherheitshinweis: Adventskränze und Gestecke nur auf Unterlagen aus Metall oder Keramik aufstellen. Brennbare Materialien aus der Umgebung entfernen sowie Fenster und Türen schließen, damit kein Luftzug entsteht.

Auch ohne Flamme Brandgefahr 

Brandgefahr durch Elektrogeräte: Um ein Feuer zu entfachen, bedarf es keiner offenen Flamme – bereits hohe Temperaturen können einen Brand auslösen. Insbesondere veraltete, defekte oder Elektrogeräte mit hoher Stromaufnahme wie Drucker, Computer, Laptops oder Server stellen eine Gefahr dar, da sie permanent Wärme abgeben. Das gilt vor allem, wenn ihre Lüftungsschlitze verdeckt oder zugestaubt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Auch Geräte, die ohnehin Hitze produzieren wie z.B. Kaffeemaschinen, Heizlüfter oder Trockner stellen eine Gefahr dar.

Steckdosenleisten als Brandursache: Ebenfalls kann die Überschreitung der Leistungskapazität einer Steckdosenleiste zu einer Überhitzung führen und einen Brand auslösen. Eine weitere, unterschätze Gefahrenquelle sind Mehrfachstecker, die hintereinander geschaltet werden, um zum Beispiel alle Geräte mit Strom zu versorgen. Dieses ist nicht nur verboten, bei einem Wohnungsbrand kann sogar der Versicherungsschutz gemindert oder gefährdet sein. Grundsätzlich gilt: Immer auf den maximal zulässigen Stromverbrauch aller Geräte achten und Steckdosenleisten niemals zusammenstecken!

Vorsicht bei Akkus

Brände durch Akku-Ladung: Auch das Aufladen von Akkus für Elektrogeräte kann durch die Überlastung Schwel- oder Kabelbrände auslösen. Insbesondere Ladegeräte für E-Bikes ziehen über einen längeren Zeitraum viel Strom und dürfen daher unter keinen Umständen abgedeckt werden. Gut zu wissen: Für das Laden und die sichere Lagerung der Akkus bietet der Fachhandel feuerfeste Aufbewahrungstaschen an.

Brandherd Küche

Küche als Brandquelle: In der Küche können zwei Komponenten aufeinandertreffen, die in Kombination brandgefährlich sind: Feuer und Fett. Brennendes Fett darf niemals mit Wasser gelöscht werden, da es hierbei zu einer hochgefährlichen Fettbrandexplosion kommt. Die Flammen mit einem Topfdeckel ersticken oder bei ausbreitendem Feuer einen speziellen Feuerlöscher mit der Brandklasse "F" für Fettbrände einsetzen. Ganz wichtig: Um eine Rückzündung zu vermeiden, Herd oder Fritteuse sofort ausschalten!

Quelle: bvbf

Feuerlöscher gehört griffbereit

Während Rauchmelder in Wohnungen vorgeschrieben sind und Betriebe mit Feuerlöschgeräten ausgestattet sein müssen, gilt das nicht für Privathaushalte. Doch grundsätzlich empfiehlt sich für jeden Privathaushalt eine solche Anschaffung von Feuerlöschern. Denn sollte es zu einer Rauch- oder Brandentwicklung kommen, kann durch den Alarm des Rauchwarnmelders sofort gehandelt und mit Hilfe eines Feuerlöschers gezielt gelöscht oder ein Brand in der Entstehungsphase eingedämmt werden. Unbedingt beachten: Im Notfall immer die Feuerwehr rufen.

www.bvbf.de

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